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Beschlossen: Regelung für Chroniker und Arztfahrten

Bonn (dpa) - Vertreter der Kassenärzte und Krankenkassen haben sich auf Regelungen zur Definition «schwerwiegender chronischer Erkrankungen» und auf Ausnahmeregelungen für die Kostenerstattung bei Taxifahrten zum Arzt geeinigt. Dies wurde am Donnerstag nach der Sondersitzung des Gemeinsamen Ausschusses von Kassen und Ärzten in Bonn mitgeteilt. Für Blinde und schwer Gehbehinderte bezahlen die Kassen den Krankentransport bei Eigenbeteiligung der Betroffenen von fünf bis zehn Euro. Beide Richtlinien gelten ab sofort. Das Gesundheitsministerium habe seine Zustimmung bereits zugesagt, betonte der Vorsitzende des Bundesausschusses, Rainer Hess. Als schwer chronisch krank gilt, wer in Dauerbehandlung ist und mindestens einmal im pro Quartal auf ärztliche Behandlung angewiesen ist. Kostenerstattung bei Krankentransporten ist vorgesehen bei ärztlich verordneter Strahlentherapie, Chemotherapie und Dialyseverfahren, bei schwerer Gehbehinderung oder Blindheit. Der Ausschuss verzichtete darauf, eine detaillierte Liste mit chronischen Erkrankungen auszuarbeiten. »Mit den Regelungen gibt es für die betroffenen Patienten endlich Rechtssicherheit», sagte Hess.

Quelle: Netdoktor.de vom 23.01.2004

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