Die Mülheimer Kontakte bieten im Rahmen des "Betreuten Wohnens" für psychisch kranke MitbürgerInnen zum einen die Betreuung in Wohngemeinschaftsform an. Hier stellen wir insgesamt 3 Wohngemeinschaften zur Verfügung. Zum anderen können KlientInnen auch im "Betreuten Einzelwohnen" betreut werden, d.h. hier leisten wir die Betreuung in der eigenen Wohnung.
Das Angebot als Leistungserbringer umfasst den Personenkreis:
- Menschen mit einer psychischen Behinderung
- Menschen mit einer Suchterkrankung
Voraussetzung für eine Aufnahme ist...
- ein Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII, §§ 53, 54, IX § 55.
- ein Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Erwachsene im Alter von 18-21 Jahren nach §35a SGB VIII (KJHG) (Jugendhilfe).
- ein persönlicher Hilfeplan, der Grundlage für den von Ihnen benötigten Betreuungsumfang ist.
- in einer Wohngemeinschaft: den Wunsch in einer Gemeinschaft leben zu wollen
Dauer der Hilfsleistungen
Die Dauer und Art der Hilfsleistungen richten sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls die durch einen umfassenden Hilfeplan festgelegt werden. Erforderlich für die Betreuung ist ein Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Rahmen der §§ 53, 54 SGB XII in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Nr.6 SGB IX sowie der o.g. Hilfeplan.
Für seelisch behinderte junge Erwachsene im Alter von 18-21 Jahren richtet sich die Dauer und Art der Hilfsleistungen nach den Besonderheiten des Einzelfalls die durch einen Hilfeplan festgelegt werden. Erforderlich für die Betreuung ist ein Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII (KJHG) (Jugendhilfe).
Wir leisten Unterstützung bei der Beantragung.
Haben wir Interesse geweckt?
Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.