Sozialpsychatrie
Selbstbestimmte Vorsorge für den Krankheitsfall
Düsseldorf (ddp-nrw). Nordrhein-Westfalens Justizminister Jochen Dieckmann (SPD) rät den Bürgern zu einer "Vorsorgevollmacht". Damit könne man entscheiden, wer von den Verwandten oder sonstigen Vertrauenspersonen im Krankheitsfall die eigenen Rechte wahrnehmen soll. Folgende Fragen sollte sich dem Ratschlag Dieckmanns zufolge jeder rechtzeitig stellen: Wer soll mein Vermögen verwalten und meine Bankgeschäfte erledigen? - Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse? - Wer soll für mich nötige ambulante Hilfen organisieren? - Wer sucht für mich gegebenenfalls einen Platz in einem Senioren- oder Pflegeheim und kündigt meine Wohnung? - Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen? - Welche Vorstellungen habe ich dazu? Die Vorsorgevollmacht sollte schriftlich abgefasst sein, die persönlichen Daten des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten sowie die Erklärung enthalten, für welche Angelegenheiten sie erteilt wird. Auch Anweisungen und Wünsche sollten darin enthalten sein.
www.justiz.nrw.de
Quelle: Lichtblick-newsletter.de vom 15.04.2002
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